AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Seminare/Kurse

Vertragspartner


Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und dem Linnenhof

 

vertreten durch Annette Richter, nachfolgend Anbieter genannt, ein Vertrag zustande.

Adresse: Linner 1, 84437 Reichertsheim
Tel: 0176 201 599 57
E-Mail:linnehof@web.de

 

Vertragsgegenstand / Vertragsschluss

 

  1. Mit den Inhalten unserer Internetpräsenz laden wir Sie ein, Linnenhof ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags zu unterbreiten (Anmeldung). Der Linnenhof  entscheidet über das Zustandekommen des Vertrages.
    Der Vertrag ist dann wirksam geschlossen, wenn Sie von Linnenhof innerhalb von 4 Wochen nach Anmeldung keine andere Rückmeldung erhalten, als die Bestätigungs- Email.
  2. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Linnenhof verbindlich an. Es gelten die bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Linnenhofs.

Leistungen

  1. Der Linnnehof leistet Wochenend-Reitkurse/-Seminare und Tagesseminare. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der von Ihnen gewählten Variante in unserer Internetpräsenz.

 

 Pflichten der Teilnehmer/Verhaltensregeln


Sie sind sich bewusst, dass Reiten ein Sport ist, der auch Gefahren in sich birgt. Zur Sicherheit aller Reitschüler ist es unumgänglich, dass jeder Reitschüler grundlegende Verpflichtungen und Verhaltensregeln einhält. Aus diesem Grund ist jeder Reitschüler zur Einhaltung folgender Regelungen, über die Sie den Minderjährigen vor Unterrichtsbeginn umfassend unterrichten müssen, verpflichtet: 

  1.  Mit der Anmeldung wird dem Linnenhof schriftlich mitgeteilt, ob besondere Erkrankungen, körperliche Einschränkungen oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. Asthma, Allergien, Diabetes, Medikamentenbedarf o.ä.) vorliegen. Wird dies nicht erfüllt, behält sich der Linnenhof vor, vom Vertrag zurück zu treten.
  2. Den Anordnungen der Betreuer und Mitarbeitern ist unmittelbar Folge zu leisten.
  3. Beim Reiten wird stets eine Reitkappe sowie festes Schuhwerk mit rutschfester Sohle getragen und es findet nur unter Aufsicht statt.
  4. Es ist nicht erlaubt, Maschinen, Böden, Stroh- und Heustapel zu besteigen.
  5. Auf dem gesamten Gelände des Linnenhofs besteht Rauch- und Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahre in Anlehnung an das Jugendschutzgesetz.
  6. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Verhaltensregeln können Reitschüler ausgeschlossen werden. In diesem Fall findet keine Erstattung des Entgeltes statt.
  7. Minderjährige Teilnehmer dürfen das Hofgelände nur nach vorheriger Abmeldung beim zuständigen Betreuer verlassen.
  8. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass der Minderjährige hinreichend selbständig und verantwortungsbewusst ist, um diese Verhaltensregeln einhalten zu können. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Verhaltensregeln können Teilnehmer vom Ferienaufenthalt ausgeschlossen werden. In diesem Fall findet keine Erstattung des Entgeltes statt.
  9. Die Erziehungsberechtigten stellen ihre jederzeitige Erreichbarkeit sicher.
  10. Die Hausordnung ist einzuhalten.

Haftung

  1.  Die Haftung des Linnenhofs ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Linnenhof beruht. Ist eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden, ist die Haftung vom Linnenhof auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  2. Die Lehrgangsteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und der Veranstalter und der Lehrgangsleiter schließen jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig und nicht durch eine Versicherung gedeckt, aus.
  3. Der Haftungsausschluss gilt für Unfälle während der Ausübung des Reitsportes sowie während des Aufenthaltes auf dem gesamten Hof- und Reitgelände.
  4. Während der gesamten Veranstaltung bleiben Reiter / Besitzer Tierhüter gem. § 834 BGB.
  5. Jeder Teilnehmer verfügt über eine private Haftpflichtversicherung.
  6. Jeder Pferdebesitzer verfügt über eine Pferde-Haftpflichtversicherung.

Fälligkeit / Zahlung

  1. Mit der Anmeldung ist die Lehrgangsgebühr fällig
  2. Die Zahlung erfolgt entweder bar oder per Überweisung.

Rücktritt

  1. Bei Nichtteilnahme gilt die Lehrgangsgebühr als Bearbeitungsgebühr.
  2. Bis zum Beginn des Kurses kann der Kursteilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Abtretende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
  3. Kann der Kursteilnehmer sein angemeldetes Pferd nicht zu dem gebuchten Seminar/Reitkurs mitbringen, so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung, ein Lehrpferd zu stellen. Wenn der Teilnehmer aus diesem Grund an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann, ist er berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Bedingungen wie bei Rücktritt.
  4. Erscheint ein Kursteilnehmer bei Kursbeginn nicht zum Kurs und der Veranstalter ist darüber nicht informiert worden, so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung dem Kursteilnehmer eine verspätete Kursteilnahme im laufenden Kurs zu ermöglichen. Fehlt der Kursteilnehmer nur am ersten Kurstag und es erfolgt eine Absprache mit dem Veranstalter, so ist ein verspäteter Einstieg bis zum zweiten Kurstag möglich.

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

 Der Veranstalter ist in folgenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen:

ohne Einhaltung einer Frist:

  • Wenn der Kursteilnehmer die Durchführung eines Kurses/Seminars ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist bzw. wenn der Kursteilnehmer die Kursgebühr bei Kursbeginn nicht komplett gezahlt hat.
  • Der Veranstalter behält in diesen Fällen den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis.
  • Bis 1 Woche vor Kursbeginn oder Seminarbeginn:
    Wenn der Kurs/das Seminar nicht stattfinden kann, weil z.B. die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesen Fällen wird der Teilnehmer schriftlich in Kenntnis gesetzt und die Anzahlung wird umgehend erstattet.
  • Absagen aus organisatorischen oder technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingten Ausfall eines Referenten oder der Kursleiterin; ungünstigen Witterungs- oder Bodenverhältnisse, welche die Teilnehmer gefährden könnten) behält sich  Pferdeausbildung Nord Levke Hansen vor. Es wird ein Ersatztermin vereinbart; wenn kein Ersatztermin nicht vereinbart werden kann oder für den Kunden mit unzumutbaren Kosten verbunden ist, werden gezahlte Gebühren zurückerstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  • Rücktritt auf Grund höherer Gewalt:
    Wird ein Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höheren Gewalt, z.B. Epidemien, hoheitlichen Anordnungen (Reise-, Transportbeschränkungen für Tiere) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Vertragspartner berechtigt zu kündigen. Der Veranstalter bemüht sich in solchen Fällen um Ersatzpferde. Kann er diese stellen, der Kursteilnehmer nimmt dieses Angebot jedoch nicht an, so gelten unsere Rücktrittsbedingungen/-kosten.

 

Schlussbestimmung 

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.